Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Karlstadt wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen eingereicht haben. Das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen ist für die Gemeinde Karlstadt im Kreis Main-Spessart im Bundesland Bayern zuständig. Jeder Ort in Deutschland ist einem bestimmten Finanzamt zugeordnet. Entdecken Sie, welches Finanzamt zur Gemeinde Karlstadt passt.