Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Nieder-Olm wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Mainz-Süd eingereicht haben. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Nieder-Olm zuständig ist, sind Sie hier richtig. Ihr Wohnort ist das maßgebende Kriterium dafür, welches Finanzamt für Sie verantwortlich zeichnet. Das Finanzamt Mainz-Süd ist für die Gemeinde Nieder-Olm im Kreis Mainz-Bingen im Bundesland Rheinland-Pfalz zuständig.