Ihr Wohnort bestimmt, bei welchem Finanzamt Sie geführt werden. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Lauterhofen wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Neumarkt i.d.Opf. eingereicht haben. Suchen und finden Sie das Ihnen in Lauterhofen zugewiesene Finanzamt. Das Finanzamt Neumarkt i.d.Opf. zeichnet für die Bewohner der Gemeinde Lauterhofen im Kreis Neumarkt i.d.OPf. in Bayern verantwortlich.