Der Wohnsitz ist dafür ausschlaggebend, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen. Bürger der Gemeinde Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen werden steuerlich beim Finanzamt Wiedenbrück geführt. Finden Sie heraus, welches Finanzamt der Gemeinde Rheda-Wiedenbrück zugeordnet ist. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Rheda-Wiedenbrück wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Wiedenbrück eingereicht haben.