Jeder Ort in Deutschland ist einem bestimmten Finanzamt zugeordnet. Der Gemeinde Rüdesheim aus dem Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist das Finanzamt Bad Kreuznach zugewiesen. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Rüdesheim wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Bad Kreuznach eingereicht haben. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Rüdesheim zuständig ist, sind Sie hier richtig.