Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Kreuzwertheim wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen eingereicht haben. Wer in Kreuzwertheim im Kreis Main-Spessart in Bayern wohnt, hat seine Steuern an das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen zu entrichten. An welches Finanzamt Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Kreuzwertheim verantwortlich zeichnet.