Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Stadtsteinach wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Kulmbach eingereicht haben. Der Gemeinde Stadtsteinach aus dem Kreis Kulmbach in Bayern ist das Finanzamt Kulmbach zugewiesen. Falls Sie einen Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus planen, wird ein neues Finanzamt für Sie zuständig sein. Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Stadtsteinach verantwortlich zeichnet.