Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Waidhaus wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Weiden i.d.Opf. eingereicht haben. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Waidhaus verantwortlich ist. Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für eine Person wird über den Wohnsitz gesteuert. Bürger der Gemeinde Waidhaus im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab in Bayern werden steuerlich beim Finanzamt Weiden i.d.Opf. geführt.