Ihr für Sie verantwortliches Finanzamt entscheidet sich durch Ihren Wohnort. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Wermsdorf zuständig ist, sind Sie hier richtig. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Wermsdorf wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Oschatz eingereicht haben. Wer in Wermsdorf im Kreis Nordsachsen in Sachsen wohnt, hat seine Steuern an das Finanzamt Oschatz zu entrichten.